Batteriegesetzhinweise

Belehrung nach §12 Batterieverordnung - BattV

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus, oder Geräten, die mit Batterien oder Akkus betrieben werden, sind wir als Händler gemäß der Batterieverordnung verpflichtet, über diesbezügliche Regelungen und Pflichten zu informieren:

Achten Sie darauf, dass Sie Ihre alten Batterien/Akkus, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen die Batterieverordnung. Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Gerne können Sie auch die bei uns erworbenen Batterien/Akkus nach dem Gebrauch an uns unentgeltlich zurückgeben (Ledergasse 4, 73525 Schwäbisch Gmünd).
Die Versadkosten für eine eventuelle Rücksendung wird nicht vom Händler (uns) erstattet.

Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Des Weiteren befindet sich unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne, die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe. Beispiele hierfür sind: (Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber.

Sie haben die Möglichkeit, diese Information auch nochmals in den Begleitpapieren der Warenlieferung oder in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Herstellers nachzulesen.

Weitere detaillierte Hinweise zur Batterieverordnung erhalten sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, etwa unter http://www.bmu.de/abfallwirtschaft.